Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung beschlossen
Die Häuser in der Angerstraße 17-29 sind Teil der städtebaulich bedeutsamen Eyhof-Siedlung.
Veranlasst durch die Petition gegen den geplanten Teilabriss, die mittlerweile über 2.300 Bürger unterzeichnet haben, hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen des Rates der Stadt Essen in 2022 empfohlen,
für die Eyhof-Siedlung eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Baugesetzbuch aufzustellen.
Im September 2023 hat der Rat der Stadt Essen die Erhaltungssatzung
mit
großer, überparteilicher Mehrheit beschlossen.
Ziele sind u.a., die Eyhof-Siedlung mit ihrer städtebaulichen Eigenart für die Zukunft zu erhalten, inkl. Erhalt der prägenden Garten- und Vorgartenbereiche.
Als eine der Leitlinien für die weitere Entwicklung der Eyhof-Siedlung nennt das
Gutachten zur Erhaltungssatzung:
"Erhalt und Schaffung differenzierter und bezahlbarer Wohnangebote"
Kommentare aus dem Stadtrat
Ratsherr Rosenau (SPD) begrüßt den Erhalt der Eyhofsiedlung, die in ihrer Architektur einmalig und deshalb schützenswert sei. Der gesamte Prozess habe gezeigt, dass die Stadt gemeinsam mit der Anwohnerschaft, auch gegen die Interessenlage der [Vormaligen Eigentümer], sehr wohl Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung und damit den Erhalt von Stadtquartieren habe...
Ratsherr Köhler (CDU) erinnert daran, dass seiner Fraktion der Erhalt der Eyhofsiedlung schon seit Jahren ein wichtiges Anliegen gewesen sei.
Ratsfrau Kretschmer (Linke) zeigt sich erfreut, dass die Erhaltungssatzung heute beschlossen werde und damit diese in ihrer Form einzigartige Siedlung des Architekten Josef Rings, entgegen anderweitiger Pläne der [vormaligen Eigentümer], erhalten bleiben könne.

Bildquelle: Uwe & Kirstin Herten. Die Eyhof-Siedlung: www.eyhof-siedlung.de
Um zu klären, was genau die städtebauliche Eigenart ausmacht und zukünftig mit einer Satzung geschützt werden könnte, hat die Stadt Essen das
Planungsbüro STADTGUUT mit einem Gutachten zur Eyhof-Siedlung beauftragt.
Am 14. Dezember 2022 hat dieses zusammen mit Vertreter*innen des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung im Gemeindehaus der evangelischen Kirche Rellinghausen erste Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.
An der Veranstaltung in Rellinghausen nahmen rund 80 Bürger*innen teil.
STADTGUUT hat die zahlreichen Hinweise auf Schützenswertes aus der Bewohnerschaft geprüft und in die Begutachtung einbezogen.
Auf der Grundlage des Gutachtens zur Eyhof-Siedlung hat die Stadtverwaltung anschließend einen Entwurf für eine Erhaltungssatzung erarbeitet, der im September 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde.
Mit Inkrafttreten dieser Satzung unterliegen der Rückbau, die Änderung, die Errichtung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
innerhalb des betroffenen Gebietes einer besonderen Genehmigungspflicht und muss den Anforderungen entsprechen.
Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung
Rat der Stadt Essen, Vorgang 0426/2023/7.
"Damit die erhaltenswerte städtebauliche Gestalt (der Eyhof-Siedlung inkl. Angerstraße) nicht durch Umbauten oder Abriss und Neubauten nachteilig verändert wird, ist es erforderlich, auf der Grundlage des § 172 BauGB eine Erhaltungssatzung zu erlassen."
Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung & Stadtguut GmbH. (2023):
Gutachten zur Eyhof-Siedlung als Grundlage der Erhaltungssatzung.
Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung Essen - Entwurf vom 18.04.2023
Karte mit Geltungsbereich der Erhaltungssatzung - Stand 18.04.2023
Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung & Stadtguut GmbH. (2023):
Dokumentation der Bürger-Veranstaltung zur Eyhof-Siedlung
am 14.12.2022
Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2022):
Vorlage und Antrag zur Erhaltungssatzung mit Begründung.
Karte mit Geltungsbereich
Beschluss des Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 3.2.22
Pressemitteilung zum Vorhaben im Februar 2022
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen erwägt eine Erhaltungssatzung aus baulichen Gründen. Eine Alternative wäre:
Unser Entwurf einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für die
Eyhof-Siedlung Essen-Stadtwald
(gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch,
Grundlage für interne Diskussionen sowie Gespräche mit Bürgern, Parteien, an Architekt J. Rings
interessierten und dem
Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen.):
Der Stadtrat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am xx.yy.2023 auf der Grundlage des § xy der NRW Gemeindeordnung in der Fassung vom tt.mm.jjjj und des § 172 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), jeweils in der am Tag der Beschlussfassung geltenden Fassung, nachfolgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich des Erhaltungsgebiets „Eyhof-Siedlung“
Die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB
gilt für das in der anliegenden Karte mit einer Linie eingegrenzte Gebiet „Eyhof-Siedlung“ im Essener Stadtteil Stadtwald.
Das Gebiet ist durch die Straße Waldsaum und die Angerstraße umfasst.
Die Karte mit dem Geltungsbereich ist Bestandteil dieser Satzung. Das Erhaltungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile einschließlich umgrenzender Verkehrsflächen
innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Flächen. Bei Zweifeln an der Einbeziehung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist die Innenkante der im Lageplan
eingezeichneten Begrenzungslinie maßgeblich.
§ 2 Gegenstand der Satzung für das Erhaltungsgebiet „Eyhof Siedlung“
Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in § 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. Sie ist ferner zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient. Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn die Änderung einer baulichen Anlage der Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung dient.
§ 3 Zuständigkeit
Die Durchführung der Satzung obliegt dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Wer eine bauliche Anlage innerhalb des Geltungsbereichs des Erhaltungsgebiets „Eyhof-Siedlung“ gemäß § 1 dieser Satzung ohne die dafür nach § 2 dieser Satzung erforderliche Genehmigung rückbaut oder ändert, handelt gemäß § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Absatz 3 BauGB mit einer Geldbuße belegt werden.
§ 5 Ausnahmen
§ 2 dieser Satzung ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in § 26 Nummer 2 BauGB bezeichneten Zwecken dienen, und auf die in § 26 Nummer 3 BauGB bezeichneten Grundstücke. Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen unterrichtet die Bedarfsträger dieser Grundstücke von dieser Satzung. Beabsichtigt ein Bedarfsträger dieser Grundstücke ein Vorhaben im Sinne von § 2 dieser Satzung, hat er dies dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen anzuzeigen.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Essener Amtsblatt in Kraft.
Essen, den xx.mm.2023
gez. T. K.
Oberbürgermeister
Die vorstehenden Satzung mit der Ersatzbekanntmachung des Lageplans wird im Amtsblatt der Stadt Essen und auf der Website der Stadt Essen bekannt gemacht.
< Karte Geltungsgebiet Eyhof-Siedlung >
Siehe auch :
Beispiele sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig
Baugesetzbuch § 172 zur Erhaltungssatzung
Beschluss zur Erhaltungssatzung im Amtsblatt der Stadt Essen
Stadt Essen zur Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung
Vorlage, Antrag mit Begründung
Beschluss vom 3.2.22
Pressemitteilung der Stadt Essen
Wikipaedia zur Erhaltungssatzung
Modernisieren statt Abreißen Initiative Abriss-Moratorium
TV-Doku: Schluss mit Abreißen!
Bestandsgebäude und bezahlbaren Wohnraum erhalten!
Initiative des Bundes deutscher Architekten